Ich erkläre hiermit unter Anerkennung der Satzung in ihrer jeweiligen gültigen Fassung den Beitritt zum Verein. Ich versichere, dass ich die Satzung zur Kenntnis genommen habe und die Mitgliedsbeiträge entsprechend der Beitragsordnung und Vereinbarung zahle.
Mit der Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung meiner personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Vereinszweckes bin ich einverstanden.
Allgemeines:
Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühr und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest.
Bitte Beachten: Unser Verein hat zwei verschiedene Beitragsordnungen.
BEITRAGSORDNUNG ERWACHSENE von SG EMPOR ORANIENBURG e.V.
2. Beitragshöhe im Bereich Tischtennis
Der jährliche Beitrag beträgt: 100.00 EUR und berechtigt zur Teilnahme an den Trainingstagen des Erwachsenen-Trainingsbetriebs
2.1 Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Wer in der ersten Jahreshälfte die Mitgliedschaft erwirbt, zahlt den vollen Beitrag. Wer in der zweiten Jahreshälfte eintritt, zahlt den halben Beitrag.
Die Rückerstattung von Beiträgen ist ausgeschlossen.
3. Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt 20.00 Euro.
4. Probetraining
Zwei Trainingseinheiten (zweimal Probetraining) sind kostenfrei.
5. Veränderungen der persönlichen Angaben sind dem Vorstand unverzüglich mitzuteilen.
6. Der Mitgliedsbeitrag beinhaltet die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Brandenburg e.V., die Verwaltungsberufsgenossenschaft und die GEMA.
7. Zahlweise des Mitgliedsbeitrages
Der Mitgliedsbeitrag wird per Dauerauftrag bis zum 31.01. jeden Jahres unter Nennung des Mitgliedsnamens auf das jeweilige Abteilungskonto bei der MBS Potsdam überwiesen. Der Nachweis darüber ist dem Vorstand auf Verlangen vorzulegen.
Abteilung Tischtennis: DE96 1605 0000 1000 8874 10
Abteilung Badminton: DE95 1605 0000 1000 8874 28
Verwendungszweck:
Vor- und Nachname des Mitgliedes sowie Beitragsjahr
Ist der Mitgliedsbeitrag bis zum 31.01. des laufenden Jahres nicht auf dem Vereinskonto
eingegangen, erlischt die Möglichkeit der Teilnahme am Trainingsbetrieb und Punktspielbetrieb sowie allen Vereinsaktivitäten.
Die Nichtentrichtung des Mitgliedsbeitrages beendet nicht die Mitgliedschaft und hat nach wiederholten Aufforderungen der Bezahlung juristische Konsequenzen und ist mit weiteren entstehenden zu tragenden Kosten verbunden.
8. Beendigung der Mitgliedschaft
8.1 Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Tod eines Mitgliedes oder durch
Ausschluss aus dem Verein.
8.2 Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand und ist
halbjährig zum 30.06. bzw. zum 31.12. des Kalenderjahres unter Beachtung einer
Frist von 3 Monaten möglich.
8.3 Der Ausschluss aus dem Verein kann erfolgen, wenn ein Mitglied gegen die
Interessen des Vereins verstoßen hat. Weiterhin ist ein Ausschluss möglich, wenn das
Mitglied nach zweimaliger erfolgloser schriftlicher Anmahnung den Mitgliedsbeitrag,
bzw. die Aufnahmegebühr nicht gezahlt hat.
8.4 Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Der Ausschluss ist schriftlich
mitzuteilen.
8.5 Ein Austritt bzw. ein Ausschluss begründet kein Anspruch auf eventuelles
Vereinsvermögen.
BEITRAGSORDNUNG KINDER UND NACHWUCHS von SG EMPOR ORANIENBURG e.V.
1. Beitragshöhe im Bereich Tischtennis
Der monatliche Grundbeitrag beträgt: 20.00 EUR und berechtigt zur Teilnahme an dem durch Trainer angeleiteten Trainingsbetrieb
Zusätzlich fallen je angemeldeter Trainingstag 6.00 EUR Beitrag an.
Die kostenpflichtige Anmeldung zum Training erfolgt über die Sportmember App bzw. Webseite.
Die kostenlose Abmeldung vom Training ist nur bis spätestens 48 Stunden vor Trainingsbeginn möglich.
2. Probetraining
Zwei Trainingseinheiten (zweimal Probetraining) sind kostenfrei.
3. Veränderungen der persönlichen Angaben sind dem Vorstand unverzüglich mitzuteilen.
4. Der Mitgliedsbeitrag beinhaltet die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Brandenburg e.V., die Verwaltungsberufsgenossenschaft und die GEMA.
5. Zahlweise des Mitgliedsbeitrages
Der Grundbeitrag wird per Dauerauftrag bis zum 1. jeden Monats unter Nennung des
Mitgliedsnamens auf das Konto bei der MBS Potsdam überwiesen. Der Nachweis darüber ist dem Vorstand auf Verlangen vorzulegen.
Am Ende eines jeden Monats wird der Gesamtbetrag aller wahrgenommenen Trainingstage überwiesen.
Beispiel: Nachwuchsspieler hat 3 mal im Monat am Training teilgenommen.
Am Anfang des Monats sind 20,00 Euro und am Ende des Monats 3x6,00 Euro = 18,00 Euro zu überweisen.
Abteilung Tischtennis: DE96 1605 0000 1000 8874 10
Verwendungszweck: Vor- und Nachname des Mitgliedes sowie Beitragsjahr
Erst die Zahlung des Grundbeitrages am Monatsanfang ermöglicht die Teilnahme am
Trainingsbetrieb.
7. Kündigung der Mitgliedschaft
Die Kündigung der Mitgliedschaft bedarf der Schriftform.
Die Kündigung muss zum Ende eines Monats mit einer Frist von 4 Wochen erfolgen.
Beispiel: Wir haben heute den 16.1.2023. Die Kündigung erfolgt zum 31.1.2023. Laut der 4 Wochen Kündigungsfrist ist der Sportler zum Ende Februar 2023 aus dem Verein ausgetreten.
Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Mitgliedsbeiträge entrichtet werden, der Sportler kann
selbstverständlich bis Ende Februar 2023 am Trainingsbetrieb teilnehmen.
Ein vollständiger Austritt erfolgt nur, wenn alle ausstehenden Kosten beglichen sind.